Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen [FIRMENNAME GmbH] (nachfolgend "Auftragnehmer") und Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Handwerks- und Installationsleistungen im Bereich Photovoltaik, Wärmepumpen und verwandter Gewerke.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich unterschieden wird.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Anfragen und Angebote auf unserer Website sowie per E-Mail, Telefon oder schriftlich stellen kein bindendes Angebot dar.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Werkleistung zustande.
(3) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehrleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen, bleibt aber gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht abweichend vereinbart.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Zahlungsziele vereinbart wurden.
(3) Bei größeren Projekten kann eine Anzahlung von bis zu 30% des Auftragswertes bei Auftragserteilung sowie eine Abschlagszahlung bei Lieferung der Materialien vereinbart werden.
(4) Im Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Regelungen zu berechnen.
§ 5 Ausführungsfristen
(1) Termine und Fristen für die Ausführung sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
(2) Bei Ereignissen höherer Gewalt, nicht vorhersehbaren Lieferverzögerungen oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
§ 6 Abnahme
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die fertiggestellten Werkleistungen nach Fertigstellungsmeldung zu prüfen und abzunehmen.
(2) Wesentliche Mängel, die die Nutzung der Anlage beeinträchtigen, sind vor Abnahme zu beseitigen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
(3) Verweigert der Auftraggeber die Abnahme ohne Angabe von Mängeln, gilt die Leistung nach Ablauf von 12 Werktagen als abgenommen.
§ 7 Gewährleistung
(1) Für Sachmängel gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von fünf Jahren gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB für Bauwerke und Arbeiten an Bauwerken. Für sonstige Werkleistungen gilt die gesetzliche Frist von zwei Jahren.
(2) Für eingebaute Komponenten und Materialien gelten zusätzlich die jeweiligen Herstellergarantien.
(3) Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt unentgeltlich alle zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Zugänge und Voraussetzungen zur Verfügung.
(2) Bei Projekten mit Förderanträgen ist der Auftraggeber verantwortlich für die fristgerechte Antragstellung, soweit dies nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen wurde.
§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.